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Besondere Klassen

Einschulungsklasse
Die Einschulungsklasse tritt anstelle eines zweiten Kindergartenjahres und nimmt normalintelligente, nur teilweise schulreife, jedoch lernbereite Kinder auf.
Der Stoff des ersten Schuljahres wird auf zwei Jahre verteilt. Die zwei Jahre zählen für das Kind innerhalb seiner Schulzeit als ein Schuljahr.
Nach diesen zwei Jahren tritt das Kind in die 2. Klasse der Primarschule über.

Einer Versetzung in eine Einschulungsklasse geht in jedem Fall eine Abklärung des Schulpsychologischen Dienstes (Erziehungsberatung) voraus und kann nur im Einverständnis mit den Eltern geschehen.


Individuelle Förderung ist das wichtigste Prinzip in der Einschulungsklasse in Seftigen.
Im Rahmen eines Wochenplans arbeitet jedes Kind in den Fächern Sprache und Mathematik an einem speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Programm. Seine Fähigkeiten und sein individuelles Lerntempo können berücksichtigt werden, so dass jedes Kind seinen Möglichkeiten entsprechend gefördert wird, ohne überfordert zu sein.
Neben den gängigen Fächern wie NMM, Zeichnen, Turnen, Singen usw, die denen der Regelklasse entsprechen, ist es uns wichtig, die Schülerinnen und Schüler mit lebenspraktischen Erfahrungen zu konfrontieren.

Falls Sie sich ein näheres Bild unserer Klasse machen möchten oder Fragen dazu haben, sind Sie herzlich zu einem Schulbesuch eingeladen.

 

Integration und besondere Masnahmen
(Umsetzung Artikel 17 Volksschulgesetz)

 

Heterogenität in der Schule

Schulen müssen sich mit der Unterschiedlichkeit von Kindern und Jugendlichen bezüglich Stärken, Schwächen, Lernvoraussetzungen, Lernstilen sowie sozialem und kulturellem Hintergrund auseinandersetzen.
Bereits bei ihrer Einschulung weisen Kinder in ihren Begabungen und Kompetenzen Entwicklungsunterschiede von drei bis vier Jahren auf.
Dieser Heterogenität kann mit verschiedenen Schulungsmodellen begegnet werden.
Die Leistungs- und Begabungsheterogenität sowie die kulturelle Heterogenität der Klassen werden oft als Erschwernis für die Organisation und die Durchführung des Unterrichts wahrgenommen. Schülerinnen und Schüler profitieren jedoch auch von dieser Durchmischung. Der gemeinsame Unterricht wird von den Betroffenen selbst grösstenteils als Bereicherung erlebt.
Letztlich gewinnen langfristig alle – sowohl leistungsstärkere wie leistungsschwächere Schüler/innen, sowohl Schweizer- wie Migrantenkinder –, wenn die Heterogenität als Chance wahrgenommen wird.

 

Integration als Ziel und Weg

Angesichts der Herausforderung der Heterogenität hat der bernische Gesetzgeber in Artikel 17 des Volksschulgesetzes ein langfristiges Ziel vorgegeben:

Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf sollen – soweit dies möglich und sinnvoll ist – in den Regelklassen des Kindergartens und der Volksschule unterrichtet werden.

Es steht den Gemeinden frei, wie umfassend und wie rasch sie das vom Gesetzgeber vorgegebene Integrationsziel realisieren wollen.

Trotz unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlicher Lernentwicklung sollen die Schülerinnen und Schüler der Schule Seftigen nicht separiert, sondern vermehrt so weit als möglich in den Regelklassen integriert unterrichtet werden.
Dazu ist ein schrittweises Vorgehen sinnvoll. Die Integration muss kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Damit aber Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf nicht überfordert werden und/oder zu kurz kommen und individuell, ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden können, müssen sie innerhalb des Regelklassenunterrichts von Fachleuten mit heilpädagogischer Ausbildung unterstützt werden können. Auch müssen die Regelklassenpersonen die für eine optimale Integration notwendige Unterstützung erhalten.

 

Zusammenarbeit der Zuweisungsregion Wattenwil

Die Erziehungsdirektion empfiehlt die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden mit ähnlichen Interessen, damit ein Minimalrichtwert von 180-250 Lektionen (entspricht ca. 1000 Schülerinnen und Schüler) für besondere Massnahmen erreicht wird.

Die Gemeinden Burgistein, Gurzelen, Seftigen und Wattenwil sind bereits seit 1999 vertraglich miteinander verbunden, um das Vollangebot betreffend Spezialunterricht sicherstellen zu können.
Es ist sinnvoll, diese Zusammenarbeit auf die Organisation des gesamten Angebotes der besonderen Massnahmen auszudehnen, insbesondere weil alle Gemeinden ab 1. August 2009 demselben Amts-, Inspektorats- und Erziehungsberatungskreis, nämlich Thun, zugeteilt sind.

Aufgrund der Absichtserklärungen aller Gemeinderäte, in dieser Sache zusammenzuarbeiten, ist die «Projektgruppe Integration» installiert worden. Die Projektgruppe erarbeitet anhand eines untereinander abgesprochenen Auftrags ein Integrationskonzept für die Zuweisungsregion Wattenwil.

 

Ist-Situation Gemeinde Seftigen
In Seftigen sind seit Jahren alle Schülerinnen und Schüler der besonderen Klasse teilintegriert, in der Oberstufe wird mehr und mehr die Vollintegration in die Regelklasse und die Rückführung in den Regelklassenstatus angestrebt. Im fakultativen Unterrichtsangebot und auch während Spezialwochen oder –anlässen und –projekten sind die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen in den Regelklassen integriert.
Die Voraussetzungen für eine gute heilpädagogische Betreuung und Beratung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen und von Regelklassenlehrpersonen mit integrierten Kindern ist gegeben. Es sind sechs ausgebildete Heilpädagoginnen an der Schule tätig.

Gesuch an die Erziehungsdirektion im Rahmen der Förderung von Modellschulen

Die bereits sehr fortgeschrittene Umsetzung punkto Integrationsmassnahmen führte dazu, dass die Zuweisungsregion Wattenwil auf Beginn des Schuljahres 2008/09 im Rahmen der Förderung von Modellschulen ein Gesuch an die Erziehungsdirektion richtete und diese ersuchte, zusätzliche Lektionen für integrative Schul- und Unterrichtsformen zu bewilligen.

Der Entscheid war für uns sehr positiv, wenn auch überraschend in der Art und Weise, vom Ausmass und den Auswirkungen her; er fiel für die Organisation auch sehr kurzfristig aus.
Die Zuweisungsregion Wattenwil erhielt am 19. August 2008 die Bewilligung, bereits rückwirkend ab 1. August 2008 mit dem eigentlich erst ab 1. August 2009 geltenden Lektionenpool zu arbeiten und diesen autonom zu verwalten.

Für die Zuweisungsregion Wattenwil galt damit auch per sofort vollumfänglich die BMV (Verordnung für besondere Massnahmen).

Integrative Fördergruppe ersetzt in Seftigen die Kleinklasse

Der Entscheid der ERZ hatte vor allem für Seftigen Änderungen und Absprachen zur Folge. Trotz unveränderter Situation (das Schuljahr hatte ja bereits begonnen) galt die besondere Klasse plötzlich nicht mehr als Klasse, sondern war nun eine „integrative Fördergruppe“.
Die Schülerinnen und Schüler der ehemaligen Kleinklasse gehören heute den Regelklassen an. Sie werden in den erforderlichen Fächern nach individuellen Lernzielen gefördert. Dazu besuchen sie für die Fächer Deutsch und/oder Mathematik die integrative Fördergruppe oder erhalten in der Regelklasse die nötige Unterstützung durch die Heilpädagogin. Den Integrationstatus gibt es seit diesem Sommer nicht mehr.

Integrative Förderung

Ziele

  • Individualisierende und differenzierende Schulung von Schülerinnen und Schülern mit:

     - Lernbehinderungen und komplexen Lernstörungen
     - ausgeprägten Lern- oder Kommunikationsstörungen
     - grossen sozialen und emotionalen Schwierigkeiten

Integrative Förderformen entstehen in enger Zusammenarbeit mit der IF-Lehrperson, vernetzt mit den Lernprozessen und -inhalten der Klasse und sind bezüglich Zielsetzung, Vorgehen und Lernergebnis transparent für alle.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Integrative Förderung ist Teamteaching zwischen IF-Lehrperson und Klassenlehrperson. Im gemeinsamen Planen, Durchführen und Auswerten des Unterrichtes ergeben sich neue Möglichkeiten für die differenzierte und individualisierte Vermittlung des Lernstoffes. Die Pädagogen und Pädagoginnen im Klassenzimmer nehmen einen Rollenwechsel vor: nicht die Wissensvermittlung, sondern die Lernprozessbegleitung und das individuelle Lerncoaching im Unterricht haben einen zentralen Stellenwert. Je nach Bedürfnis- und Entwicklungsstand der Lernenden wird ihnen die Lernverantwortung und Lernsteuerung graduell übergeben. Dies geschieht durch Modeling (modellhaftes Vormachen), Coaching (angeleitetes Reflektieren der Schwierigkeiten und Ressourcen) und schliesslich durch Fading (angepasste Hilfestellung geben durch zunehmendes „Ausblenden“). Die sich im Team ergänzenden Lehrpersonen (IF-Lehrperson, Klassenlehrperson) setzen ihre Stärken gezielt ein. Die IF-Lehrperson ist in der integrativen Förderung die Fachperson für die Förderung und Unterstützung bei Lernproblemen und Lernschwächen. Sie hat während dieser Zeit die Hauptverantwortung für die Kinder mit besonderem Förderbedarf.
  • Unter integrativer Fördergruppe (additiven Förderformen) versteht man alle Fördermassnahmen, die zu zusätzlicher Förderorganisation führen, z.B. Förderunterricht einzeln oder in Kleingruppen, evtl. mit besonderem Förderprogramm durch eine IF-Lehrperson ausserhalb des Schulzimmers. Additive Förderformen unterscheiden sich häufig bezüglich der Lerninhalte und/oder der Beurteilungsformen gegenüber den anderen Lernenden. In dieser Förderform wird vermehrt der pädagogisch - therapeutische Ansatz verwendet. Bei der Durchführung additiver Förderformen ist darauf zu achten, dass Lernschwierigkeiten der betreffenden Lernenden nicht aus der Klasse wegdelegiert werden. Stattdessen muss ein naher Bezug zur Klasse und die Kooperation und Einbindung aller Bezugspersonen gewährleistet sein. Je mehr der Schulalltag nach dem Prinzip der Inklusion gestaltet wird, umso weniger werden additive Förderformen eingesetzt. Arbeitsformen in der Integrativen Förderung: Die Regelklassenlehrperson und die Schulische Heilpädagogin (IF) besprechen die Arbeitsformen, die den Bedürfnissen der Schülerin oder des Schülers am besten entsprechen. Je nach pädagogischem Ermessen können auch mehrere Formen zur Förderung eingesetzt werden, z.B. Einzelförderung oder die Förderung in der Klasse.

 

 


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