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Gotte-/Götti-System


Form
Lehrerinnen- und Lehrer-Begleitung (auch Fach- und Teilpensenlehrpersonen)

Sinn und Zweck
Fördert Beziehung zwischen Lehrperson, Eltern, Schülerinnen und Schüler und Schulkommissionsmitglied.

Zuteilung der Begleitperson
- Die Kommission bestimmt aus ihrer Mitte Begleitpersonen für die einzelnen Lehrpersonen. Die Zuteilungen können bei Bedarf von beiden Seiten neu besprochen werden.

Aufgaben der Begleitperson
- An Gesprächen mit Eltern und/oder Schülerinnen und Schüler nimmt sie nach Bedarf als Zuhörerin, Teilnehmerin oder als Vermittlerin teil.
- Die Begleitperson informiert die Lehrperson über Fragen, Hinweise oder andere Echos, die ihr von Seiten der Schülerinnen und Schüler, Eltern oder der Öffentlichkeit zugetragen werden.
- Die Begleitperson kann mit der Klassenlehrperson bei der Vorbereitung und Durchführung von Elternanlässen zusammenarbeiten.
- Die Begleitperson ist als Besucherin willkommen und kann als Teilnehmerin für Schulanlässe wie Schulreisen, Skilager, Landschulwochen, Projektwochen etc. angefragt werden

Aufgaben der Lehrperson
- Die Lehrperson informiert die Begleitperson über besondere Vorkommnisse in der Schule.
- Informationen für die Eltern werden auch an die Gotte/den Götti weitergeleitet.

Erste Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme vor dem ersten Schulbesuch erfolgt durch das Schulkommissionsmitglied.

Häufigkeit der Besuche
- Die Begleitperson besucht die Lehrperson/Klasse mindestens ein Mal pro Semester. Regelmässige Kontakte erleichtern und fördern die Zusammenarbeit.

Anmeldung
- Die Besuche können angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Angemeldete Besuche werden nach Bedarf nachbesprochen.

Rückmeldung / Gespräch
- Eindrücke von Schulbesuchen oder anderen Klassenkontakten werden mit der betreffenden Lehrperson im Gespräch erörtert. Nicht die Beurteilung der Lehrperson, sondern der offene Gedankenaustausch ist Sinn und Zweck des Gesprächs.
- Für die Gespräche sollen nicht nur die kurzen Pausen, sondern auch Zeitgefässe ausserhalb der Schulzeit benützt werden.

Allgemeine Bemerkungen
- Die Einhaltung der Aufgaben muss unbedingt von beiden Seiten beachtet werden.
- Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler und Eltern ist in erster Linie die Lehrperson.

 

Zuordnung der Gotten und Götti auf die Lehrperson 2011/2012

(50 Kb) 11 KB Zuordnung der Gotten und Götti auf die Lehrpersonen

 

 


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