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Spezialunterricht

38KB Psychomotorik
55KB Logopädie
52KB Heilpädagogisches Ambulatorium

Die Lehrerschaft ist verpflichtet, Schülerinnen und Schüler, deren Verhalten oder deren Leistungsschwäche eine psychologisch-pädagogische oder eine medizinische Abklärung als angezeigt erscheinen lassen, bei der zuständigen Fachinstanz (Erziehungsberatungsstelle, kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst, schulärztlicher Dienst), nach Einholen des Einverständnisses der Eltern oder der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters, zur Untersuchung anzumelden.
Die Inhaberin/der Inhaber der elterlichen Gewalt ist berechtigt, von sich aus eine unentgeltliche Untersuchung ihres/seines Kindes durch eine der Fachinstanzen vornehmen zu lassen.


Schülerinnen und Schüler mit Störungen und Behinderungen können auch ambulant betreut werden. Diese besondere Förderung erfolgt als teilweiser Spezialunterricht im Rahmen der allgemeinen Schulbildung:

o Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten in erster Linie innerhalb    der Klasse. Sie unterstützen die Lehrpersonen in schwierigen Situationen, indem    sie mithelfen, die integrationsfördernden Unterrichtsprinzipien zu verwirklichen,    und Hilfe im Umgang mit störendem Verhalten anzubieten.
o Logopädinnen und Logopäden befassen sich mit der gesprochenen und    geschriebenen Sprache, dem Sprechen und der Stimme. Sie begleiten und    unterstützen Schülerinnen und Schüler, die in ihrer mündlichen und schriftlichen    Kommunikation beeinträchtigt sind.
o Legasthenie- und Dyskalkulielehrkräfte arbeiten mit Schülerinnen und Schülern,    die Schwierigkeiten im schriftsprachlichen und rechnerischen Bereich haben.
o Lehrkräfte für Psychomotorik befassen sich mit Zusammenhängen zwischen    Bewegung und Ausdruck unter Einbezug der seelisch-körperlichen Befindlichkeit.    Psychomotorische Störungen können sich im ganzen Körper (Grobmotorik), bei    Tätigkeiten mit den Händen (Feinmotorik) oder in Schwierigkeiten beim Erlernen    der Schrift (Graphomotorik) äussern.


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