Nachstehend der Link zur Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule. Diese ist seit dem 1. August 2007 in Kraft, gilt auch für den freiwilligen Unterricht und seit dem 1. August 2013 ebenfalls für den Kindergarten:
Angaben zur Absenzenregelung an Berner Volksschulen finden sich auf der Web-Seite der Erziehungsdirektion.
Die Eingabe einer kurzen Absenz (freier Halbtag, Krankheit-Unfall oder Arztbesuch), erfolgt über Klapp.

Anleitung Absenz erfassen:
